Forschungszulagengesetz (FZulG): So profitieren Sie von staatlicher Förderung für Ihre Innovationsprojekte

Adrian Liebetrau @ 21. Juli 2025
Forschungszulagengesetz

Innovation lohnt sich – jetzt auch steuerlich. Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert der Staat gezielt Entwicklungsprojekte in Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe: bis zu 35 % der Personalkosten oder 17,5 % externer Leistungen können rückwirkend erstattet werden.

Als erfahrene Digitalisierungsstrategen helfen wir bei Partake Consulting dabei, Innovationspotenziale zu identifizieren – und effektiv zu nutzen.

Was ist das Forschungszulagengesetz (FZulG)?

Das Forschungszulagengesetz ist ein steuerliches Förderinstrument, das Unternehmen bei der Entwicklung innovativer Lösungen unterstützt – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Seit 2020 können förderfähige Projekte mit einem finanziellen Zuschuss vom Staat gefördert werden. Besonders attraktiv: Die Förderung ist rückwirkend möglich, aktuell sogar für Projekte ab dem Jahr 2021.

Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob Sie mit internen Ressourcen oder externen Dienstleistern arbeiten:
  • Bei interner Entwicklung (z.  B. durch eigene Mitarbeitende im Unternehmen) können bis zu 35 % der Personalkosten gefördert werden. D
  • Bei externer Entwicklung (z.  B. durch ein Beratungs- oder Softwareunternehmen wie Partake Consulting) sind 17,5 % der externen Projektkosten förderfähig. 

Was gilt als förderfähiges Projekt?

Förderfähig sind Entwicklungsprojekte, die in eine der folgenden drei Kategorien fallen (§ 2 FZulG):
  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung
Gerade im Mittelstand betrifft das häufig individuelle Softwareprojekte, datengetriebene Optimierungen oder technologische Neuentwicklungen. 

Wichtig ist: Es muss eine technische oder wissenschaftliche Unsicherheit vorliegen – also kein rein standardisierter Entwicklungsprozess.

Förderfähig – auch mit Low Code?

Ja. Auch wenn Sie auf Plattformen wie nedyx zurückgreifen, kann die Entwicklung förderfähig sein – sofern ein eigenständiger, innovativer Beitrag entsteht. Entscheidend ist nicht das Tool, sondern der Neuheitsgrad und die Eigenleistung des Unternehmens.

In zwei Schritten zur Forschungszulage

1. Projektbescheinigung durch die BSFZ
Die fachliche Prüfung erfolgt durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dort wird festgestellt, ob das Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Link zur Antragstellung: www.bescheinigung-forschungszulage.de


2. Geltendmachung beim Finanzamt
Nach positiver Bescheinigung kann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. 

*Die Forschungszulage muss vom antragstellenden Unternehmen selbst beantragt werden. 

Ihr Vorteil mit Partake Consulting

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Adrian Liebetrau Adrian Liebetrau
Adrian Liebetrau absolvierte nach dem Abitur eine Ausbildung zum Informatikkaufmann. Er studierte bis 2014 Wirtschaftsinformatik mit dem Schwerpunkt IT-Consulting an der Fachhochschule der Wirtschaft in Mettmann. Seit 2011 ist der Autor als Consultant beschäftigt und unterstützt Unternehmen bei der Realisierung von Berichts- und Planungssystemen.